Dürfen Steuerberater das Statusfeststellungsverfahren begleiten?

Nein! Steuerberater haben keine Vertretungsbefugnis in Statusfeststellungsverfahren (BSG-Urteile vom 5. März 2014 – B 12 R4/12 R und B 12 R7/12 R). Auch das auf „Steuersachen“ bezogene Berufsbild deckt die Statusfeststellung nach § 7a SGB IV nicht mit ab, zumal das Sozialversicherungsrecht nicht Gegenstand der Steuerberaterprüfung ist (§ 37 Abs. 3 StBerG).

Wir arbeiten seit Jahren mit Steuerberatern zusammen und können gerne gemeinsam mit Ihrem Steuerberater und unseren Anwälten das Verfahren besprechen.