Statusfeststellungsverfahren freier Mitarbeiter
Wird eine eigentlich als reines Auftragsverhältnis angesehene Geschäftsbeziehung von den zuständigen Stellen als abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft, drohen Unternehmen – ggf. über mehrere Jahre – Nachforderungen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, aber auch strafrechtliche und zivilrechtliche Haftungsrisiken für die verantwortlichen Personen. Die Unternehmen müssen die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 40 Prozent für den Freelancer, der dann zum Scheinselbständigen wird, zahlen. Ein Rückgriffsrecht auf den „freien Mitarbeiter“ gibt es nicht.
Doch warum sollte der freie Mitarbeiter das Statusfeststellungsverfahren gemeinsam mit seinem Auftraggeber dennoch anstoßen?
Für die Scheinselbständigen selbst ist dies rückwirkend wirtschaftlich eher vorteilhaft (der Scheinselbstständige erhält z.B. Rentenpunkte), birgt aber die Gefahr, den Auftrag zu verlieren und keine neuen Aufträge mehr zu erhalten.
Dadurch wächst die Sorge, künftig keine neuen Aufträge akquirieren zu können, wenn sich herumspricht, dass Solo-Selbständige oft als Scheinselbständige eingestuft werden.
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