Die häufigsten Fragen zum Wechsel von PKV zu GKV
Allgemeine Fragen zum Thema Wechsel von PKV in GKV
Kann ich das über die Rechtsschutzversicherung abwickeln?
Nein. Die Rechtsschutzversicherung kann nur in einem Klageverfahren in Anspruch genommen werden.
Wie errechnen sich Mindest- und Höchstbeitrag?
Für die Berechnung der Beiträge wird das monatliche Einkommen zugrunde gelegt.
Allerdings hat der Gesetzgeber dafür eine Mindestgrenze und eine Höchstgrenze festgelegt. Für die verschiedenen Personengruppen der freiwilligen Versicherung gibt es unterschiedliche Mindestgrenzen. Für Selbstständige liegt das Mindesteinkommen monatlich bei 1.061,67 Euro. Wer weniger verdient, zahlt dennoch Beiträge auf Basis der monatlichen Mindestgrenze.
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt monatlich bei 4.687,50 Euro. Für freiwillig Versicherte, die ein monatliches Bruttoeinkommen erzielen, das darüber liegt, werden lediglich Beiträge für die Krankenversicherung bis zu diesem Betrag ermittelt. Einnahmen darüber hinaus sind nicht beitragspflichtig.
Wie hoch sind die Beiträge für freiwillig Versicherte?
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt für Arbeitnehmer, die als freiwilliges Mitglied versichert sind, 14,6 Prozent. Sie haben einen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Gleiches gilt für hauptberuflich Selbstständige, die sich für einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit entschieden haben. Für alle freiwilligen Versicherten ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent. Zusätzlich zahlen alle freiwillig versicherten Mitglieder den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.
Welche Personengruppen können sich freiwillig versichern?
In Deutschland sind alle Bürger zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse verpflichtet. Arbeitnehmer sind in den meisten Fällen über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.
Kinder, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert.
Die Pflichtversicherung endet zum Jahresende, wenn das Jahresarbeitsentgelt eines Arbeitnehmers eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze, die Jahresarbeitsentgeltgrenze, überschreitet. Im Jahr 2019 lag die Grenze für das jährliche Arbeitsentgelt pflichtversicherter Personen bei 60.750 Euro. Das entspricht monatlich 5.062,50 Euro.
Liegt das Einkommen darüber, kann sich der Arbeitnehmer freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die freiwillige Krankenversicherung steht darüber hinaus weiteren Personengruppen offen, die direkt vor Versicherungsbeginn bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wie zum Beispiel:
- Selbstständigen
- Beamten
- Rentnern, die die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfüllen,
- Studenten, die älter als 30 Jahre sind oder länger als 14 Fachsemester studieren,
- Personen, die zuletzt Lohnersatzleistungen bezogen haben oder familienversichert waren und deren Pflicht- oder Familienversicherung endet. In diesem Fall kommt es verpflichtend zu einer freiwilligen Versicherung,
- Arbeitnehmern, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Um wieviel Prozent ist der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten 10 Jahren gestiegen?
Der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenkasse liegt schon seit 10 Jahren bei plusminus 15,5 Prozent.
Was für Dokumente werden für einen Wechsel benötigt?
Für den Wechsel benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:
- Ihren letzten Steuerbescheid oder eine Gehaltsabrechnung
- Ihre Gewerbeanmeldung oder Ihre Gesellschafterverträge
- Ihren Rentenbescheid
- Ihre Versicherungspolice der privaten Krankenkasse
- weitere Dokumente, je nach Sachlage und individueller Voraussetzung
Habe ich in der gesetzlichen Krankenversicherung schlechteren Leistungen?
Ja, Sie haben ein schlechteres Leistungsgesamtpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können aber diesen Leistungsumfang teilweise durch preisgünstige Zusatzversicherungen direkt bei der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Ihrer „alten“ privaten Krankenkasse zusätzlich versichern. In aller Regel werden von unseren Mandanten Krankenhaus- und Zahnleistungen privat zusatzversichert. So können Sie den Status als Privatpatient auch nach einem Wechsel beibehalten.
Was ist SGB?
SGB bedeutet: Sozialgesetzbuch. In diesem sind zentrale Sozialleistungsgesetze zusammengefasst. Das SGB wird, wenn die Arbeiten am Gesamtwerk abgeschlossen sind, alle auf Dauer angelegten Sozialleistungsbereiche umfassen: Ausbildungsförderung, Arbeitsförderung bis hin zur Sicherung bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers einschließlich der bes. Förderung Schwerbehinderter, gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pflege- und Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung u.a. Formen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Wohngeld, Kinder- und Elterngeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Jugendhilfe und Sozialhilfe. Derzeit sind das Sozialgesetzbuch I bis XII in Kraft. Dies sind: Erstes Buch – Allgemeiner Teil (SGB I), Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Drittes Buch – Arbeitsförderung (SGB III), Viertes Buch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV), Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), Sechstes Buch – Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), Siebtes Buch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), Zehntes Buch – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X), Elftes Buch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII).
Wo sehe ich den Status meiner Bearbeitung?
Wir halten Sie immer auf dem neuesten Stand und melden uns sofort, sobald sich Ihr Status ändert oder sich Neuigkeiten ergeben.
Ist das Honorar wirklich einmalig und erfolgsabhängig?
Ja!
Das Honorar wird nur bei einem erfolgreichen Wechsel fällig.
Die häufigsten Fragen bei Rentnern
Das beschäftigt Rentner
Wer trägt die Kosten einer möglichen Corona Impfung als gesetzlich Versicherter?
Bei der Frage nach einer Kostenübernahme einer möglichen Corona-Impfung für gesetzlich krankenversicherte gibt es bisher folgende Informationen:
Eine Impfkostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt, wenn die Ständige Impfkommission (Stiko) des Robert Koch Instituts (RKI) eine Empfehlung ausspricht. Diese Empfehlung führt zu einer Aufnahme der Impfkostenübernahme in den Leistungskatalog der GKV’s. Laut Robert Koch Institut wird diese Empfehlung derzeit erarbeitet, sodass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für eine mögliche Corona-Impfung übernehmen würden.
Der Verband der Privaten Krankenversicherungen geht davon aus, dass sich auch die Privaten Versicherer an den Empfehlungen der Stiko des RKI’s orientieren und die Kosten für eine Impfung übernommen werden.
Kann ich die Gelder aus der Altersrückstellung „mitnehmen“?
Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, frühzeitig ein „Polster“ anzusparen, damit auch im Ruhestand die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Dafür werden in jungen Jahren bestimmte Beitragsanteile verzinst und für die Beitragsentlastung eingesetzt. Allerdings werden die prognostizierten Zinsen von ca. 3% schon lange nicht mehr erreicht. Sie verbleiben beim privaten Krankenversicherer und kommen dort dem übrigen Versichertenkollektiv zugute.
Das System der gesetzlichen Kassen kennt keine Altersrückstellungen, da es nach dem Prinzip des Umlageverfahren finanziert wird. Die höheren Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder werden also von den jüngeren Versicherten mitfinanziert – eine Generation zahlt für die andere. Altersrückstellungen sind deshalb nicht nötigt.
Allerdings ist es dennoch für Sie möglich, ihre Rückstellungen weiterhin zu nutzen, wenn sie bei ihrer privaten Krankenversicherung Krankenzusatztarife abschließen. Auf Policen wie Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung können die Altersrückstellungen angerechnet werden. Verlassen Sie die private Krankenversicherung, können Sie die Rücklagen oft für eine Krankenzusatzversicherung nutzen. Dieses Recht muss der Tarif allerdings in den Bedingungen einräumen.
Was ist die KVDR?
Die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ist eine Pflichtversicherung. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, die für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren (sogenannte Vorversicherungszeit). Die Vorversicherungszeit haben Sie grundsätzlich erfüllt, wenn Sie mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder familienversichert gewesen sind. Dabei ist es egal, ob Sie Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied waren. Bei Hinterbliebenenrenten kann die Vorversicherungszeit auch durch den Verstorbenen erfüllt werden.
Wer garantiert mir, dass ich nicht wieder aus der gesetzlichen Krankenkasse rausgeschmissen werde?
Lesen Sie auch: Ist der Wechsel rechtssicher?
Ein Beschluss des Bundessozialgerichts bietet den Betroffenen mittlerweile eine Grundlage gegenüber der Krankenkasse bzw. den Betriebsprüfern im Rahmen der Prüfung selbst oder im Anhörungsverfahren einen Vertrauensschutz zu begründen und durchzusetzen.
Wie schon unter „Ist der Wechsel rechtssicher?“ beschrieben, kann dies nur über ein Statusfeststellungsverfahren und eine Prüfung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Nur so können aktuell bewertete und gestaltete Konstellationen auch in Zukunft weiterhin ihre Wirkung unabhängig von möglichen Änderungen in der Rechtsprechung behalten. Diese Verfahren betreffen primär die Gesellschafter, Geschäftsführer und Familienangehörigen.
Wie hoch wird mein Beitrag in der GKV sein?
Pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse zahlen 14,6 Prozent ihres Bruttolohnes an die Krankenkasse. Die meisten Krankenkassen erheben außerdem einen individuellen Zusatzbeitrag. Dieser beläuft sich in der Regel auf 0,5 % bis 1,0%.
Der Gesetzgeber hat die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Für 2020 gilt: Wer mehr als 4.687,50 Euro im Monat beziehungsweise 56.250 Euro im Jahr verdient, führt bis zu dieser Grenze Beiträge ab. Das ist die Beitragsbemessungsgrenze der GKV.
Freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse zahlen 14,6 Prozent ihres Einkommens an die Krankenkasse inkl. des individuellen Zusatzbeitrags.
Auch hier hat der Gesetzgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt. Für 2020 gilt: Wer mehr als 4.687,50 Euro im Monat beziehungsweise 56.250 Euro im Jahr verdient, führt bis zu dieser Grenze Beiträge ab.
Rentner zahlen 7,3 Prozent Ihrer Rente an die gesetzliche Krankenversicherung (KVdR). Rentner, die nicht Mitglied in der KVdR sind, zahlen ebenfalls 7,3 Prozent. Allerdings nicht nur auf die gesetzliche Rente, sondern auch auf weitere Einkommensarten, wie Mieteinnahmen etc.
Auch für Rentner sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt.
Für gesetzlich PV-Versicherte besteht seit der Pflegereform der Großen Koalition im Jahr 2008 ein allgemeiner einheitlicher Beitragssatz. Dieser liegt für 2019 bei 3,05 Prozent bzw. für über 23-jährige Kinderlose 3,30 % vom versicherungspflichtigen Einkommen.
Wie machen sie das? Alle sagen es geht nicht!
Wir arbeiten in einem Netzwerk aus Experten des Sozialversicherungsrechts, Steuerberatern, Gutachtern und Rechtsanwälten zusammen. Unsere fallbearbeitenden Rechtsanwälte beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch, aktuelle Rechtsprechung, Rundschreiben der Spitzenverbände der GKV und auf das übergeordnete Europäische Recht. Einzelheiten bespricht der fallbearbeitende Rechtsanwalt mit Ihnen, sobald wir Ihre Situation kostenlos geprüft, analysiert und Ihren rechtssicheren Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ermittelt haben.
Ich habe gehört, dass ich als Rentner wieder in die PKV zurück muss. Stimmt das?
Nein, das stimmt nicht!
Lassen Sie sich nicht von unseriösen Beiträgen aus dem Internet verunsichern. Die Aufnahme wird durch einen Bescheid der beurteilenden Krankenversicherung rechtskräftig.
Wie lange dauert es ca. bis ich wieder in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen bin?
Je nach Komplexität des Falls kann ein Wechsel im Schnitt zwischen 10 und 16 Wochen dauern. Durch die Corona Krise kann sich die Bearbeitungszeit um ca. vier Wochen verlängern.
Sie sind Rentner und wollen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Prüfen Sie jetzt schnell und kostenlos Ihre Chancen auf einen Wechsel. Weitere Informationen zum Thema Wechsel PKV zu GKV als Rentner finden Sie hier.
Die häufigsten Fragen bei Angestellten
Das beschäftigt Angestellte
Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur GKV?
Als freiwillig versicherter Arbeitnehmer müssen Sie nicht den vollen Beitragssatz selbst tragen. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich. Von 14,6 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent. Den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zahlen Sie selbst. Selbständige zahlen den gesamten Beitrag selbst.
Kann ich die Gelder aus der Altersrückstellung „mitnehmen“?
Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, frühzeitig ein „Polster“ anzusparen, damit auch im Ruhestand die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Dafür werden in jungen Jahren bestimmte Beitragsanteile verzinst und für die Beitragsentlastung eingesetzt. Allerdings werden die prognostizierten Zinsen von ca. 3% schon lange nicht mehr erreicht. Sie verbleiben beim privaten Krankenversicherer und kommen dort dem übrigen Versichertenkollektiv zugute.
Das System der gesetzlichen Kassen kennt keine Altersrückstellungen, da es nach dem Prinzip des Umlageverfahren finanziert wird. Die höheren Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder werden also von den jüngeren Versicherten mitfinanziert – eine Generation zahlt für die andere. Altersrückstellungen sind deshalb nicht nötigt.
Allerdings ist es dennoch für Sie möglich, ihre Rückstellungen weiterhin zu nutzen, wenn sie bei ihrer privaten Krankenversicherung Krankenzusatztarife abschließen. Auf Policen wie Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung können die Altersrückstellungen angerechnet werden. Verlassen Sie die private Krankenversicherung, können Sie die Rücklagen oft für eine Krankenzusatzversicherung nutzen. Dieses Recht muss der Tarif allerdings in den Bedingungen einräumen.
Wieviel kann ich beim Wechsel sparen?
Für die Berechnung der Ersparnis bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung haben wir für Sie einen Sparrechner entwickelt. Hier können Sie Ihre Ersparnis ausrechnen
Was ist eine Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt bei Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden die maximale Höhe des Arbeitsentgelts an, das zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird. Für den Anteil des Arbeitsentgelts, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
In der Praxis wirkt sich diese Regelung für einige Versicherte günstig aus, da die Beitragsbemessungsgrenze unterhalb der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze liegt und somit für den Differenzbetrag keine Beiträge geleistet werden müssen. Andererseits bedeutet dies selbstverständlich auch, dass der Differenzbetrag von der Krankengeldberechnung ausgenommen ist. Auch freiwillig Versicherte, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, müssen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze Versicherungsbeiträge bezahlen.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst und jedes Jahr mit Wirkung zum 1. Januar per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Einvernehmen mit dem Bundesrat neu festgelegt.
Kann ich mir bei einem Wechsel die Krankenkasse aussuchen ?
Ja, das können Sie. Gerne können Sie sich vorab informieren, welche gesetzliche Krankenkasse für Sie das passendste Leistungsspektrum anbietet.
Wie machen sie das? Alle sagen es geht nicht!
Wir arbeiten in einem Netzwerk aus Experten des Sozialversicherungsrechts, Steuerberatern, Gutachtern und Rechtsanwälten zusammen. Unsere fallbearbeitenden Rechtsanwälte beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch, aktuelle Rechtsprechung, Rundschreiben der Spitzenverbände der GKV und auf das übergeordnete Europäische Recht. Einzelheiten bespricht der fallbearbeitende Rechtsanwalt mit Ihnen, sobald wir Ihre Situation kostenlos geprüft, analysiert und Ihren rechtssicheren Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ermittelt haben.
Muss ich Fristen beachten – wie zB. die Kündigung meiner PKV?
Nein, Sie müssen keine Fristen beachten. Ein Rechtsanwalt erklärt Ihnen alle Schritte und Vorgehensweisen und achtet selbstverständlich auch auf die einzuhaltenden Fristen oder Termine.
Sie sind Angestellt und wollen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Prüfen Sie jetzt schnell und kostenlos Ihre Chancen auf einen Wechsel. Weitere Informationen zum Thema Wechsel PKV zu GKV als Angestellter finden Sie hier.
Die häufigsten Fragen bei Selbstständigen
Das beschäftigt Selbstständige
Kann ich die Gelder aus der Altersrückstellung „mitnehmen“?
Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, frühzeitig ein „Polster“ anzusparen, damit auch im Ruhestand die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Dafür werden in jungen Jahren bestimmte Beitragsanteile verzinst und für die Beitragsentlastung eingesetzt. Allerdings werden die prognostizierten Zinsen von ca. 3% schon lange nicht mehr erreicht. Sie verbleiben beim privaten Krankenversicherer und kommen dort dem übrigen Versichertenkollektiv zugute.
Das System der gesetzlichen Kassen kennt keine Altersrückstellungen, da es nach dem Prinzip des Umlageverfahren finanziert wird. Die höheren Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder werden also von den jüngeren Versicherten mitfinanziert – eine Generation zahlt für die andere. Altersrückstellungen sind deshalb nicht nötigt.
Allerdings ist es dennoch für Sie möglich, ihre Rückstellungen weiterhin zu nutzen, wenn sie bei ihrer privaten Krankenversicherung Krankenzusatztarife abschließen. Auf Policen wie Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung können die Altersrückstellungen angerechnet werden. Verlassen Sie die private Krankenversicherung, können Sie die Rücklagen oft für eine Krankenzusatzversicherung nutzen. Dieses Recht muss der Tarif allerdings in den Bedingungen einräumen.
Haben Selbständige auch die Möglichkeit zu wechseln?
Ja. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für die meisten Selbstständigen möglich. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrem Vorhaben.
Was ist die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.
Sie ist selbst kein Leistungsträger, sondern sie koordiniert die Beitragsabführung für ihre Mitglieder zu einer Krankenversicherung freier Wahl und zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Selbständigen Künstlern und Publizisten steht der gesamte gesetzliche Leistungskatalog zu. Sie müssen dafür aber nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge aus eigener Tasche zahlen, die KSK stockt die Beträge auf aus einem Zuschuss des Bundes (20 %) und aus Sozialabgaben von Unternehmen (30 %), die Kunst und Publizistik verwerten.
Welchen Monatsbeitrag ein Künstler/Publizist im Einzelnen an die KSK zahlt, hängt von der Höhe seines Arbeitseinkommens ab. Wenn dieses nicht über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900,00 Euro jährlich liegt, kann die KSK im Regelfall nicht genutzt werden (Ausnahme: Berufsanfänger). Die KSK prüft, ob ein Antragsteller als selbständiger Künstler (in den Bereichen Musik, darstellende Kunst oder bildende Kunst einschließlich Design) oder als Publizist die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nach dem KSVG erfüllt. Sie berechnet für ihre Mitglieder die Beitragsanteile, zieht sie ein und leitet dann die vollen Beiträge an die Leistungsträger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter.
Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt.
Kann ich mir bei einem Wechsel die Krankenkasse aussuchen ?
Ja, das können Sie. Gerne können Sie sich vorab informieren, welche gesetzliche Krankenkasse für Sie das passendste Leistungsspektrum anbietet.
Wie machen sie das? Alle sagen es geht nicht!
Wir arbeiten in einem Netzwerk aus Experten des Sozialversicherungsrechts, Steuerberatern, Gutachtern und Rechtsanwälten zusammen. Unsere fallbearbeitenden Rechtsanwälte beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch, aktuelle Rechtsprechung, Rundschreiben der Spitzenverbände der GKV und auf das übergeordnete Europäische Recht. Einzelheiten bespricht der fallbearbeitende Rechtsanwalt mit Ihnen, sobald wir Ihre Situation kostenlos geprüft, analysiert und Ihren rechtssicheren Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ermittelt haben.
Was kostet das?
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis eines Erfolgshonorars. Ein Honorar wird erst fällig, nachdem Sie unumstößlich Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Höhe des Honorars hängt aufgrund der Komplexität und Diversität von individuellen Faktoren ab und ist erst zu beziffern, wenn wir Ihren Fall kennen. Lassen Sie Ihren Fall doch einfach kostenlos prüfen und wir nehmen unverbindlich mit Ihnen Kontakt auf.
Ist der Wechsel rechtssicher?
Ja! Wir setzten alle Maßnahmen um, die uns das Sozialgesetzbuch ermöglicht. Hinzu werten wir die ständige Rechtsprechung aus und berücksichtigen die neuesten Veröffentlichungen.
Sie sind Selbstständig und wollen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Prüfen Sie jetzt schnell und kostenlos Ihre Chancen auf einen Wechsel. Weitere Informationen zum Thema Wechsel PKV zu GKV als Selbstständiger finden Sie hier.
Mehrfach ausgezeichneter Dienstleister
Für die Beratung beim Versicherungswechsel von PKV zu GKV wurde die clearing solutions GmbH mehrfach ausgezeichnet. Zu unseren Auszeichnungen