Kann ich die Gelder aus der Altersrückstellung „mitnehmen“?

Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, frühzeitig ein „Polster“ anzusparen, damit auch im Ruhestand die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Dafür werden in jungen Jahren bestimmte Beitragsanteile verzinst und für die Beitragsentlastung eingesetzt. Allerdings werden die prognostizierten Zinsen von ca. 3% schon lange nicht mehr erreicht. Sie verbleiben beim privaten Krankenversicherer und kommen dort dem übrigen Versichertenkollektiv zugute.

Das System der gesetzlichen Kassen kennt keine Altersrückstellungen, da es nach dem Prinzip des Umlageverfahren finanziert wird. Die höheren Krankheitskosten der älteren Kassenmitglieder werden also von den jüngeren Versicherten mitfinanziert – eine Generation zahlt für die andere. Altersrückstellungen sind deshalb nicht nötigt.

Allerdings ist es dennoch für Sie möglich, ihre Rückstellungen weiterhin zu nutzen, wenn sie bei ihrer privaten Krankenversicherung Krankenzusatztarife abschließen. Auf Policen wie Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung können die Altersrückstellungen angerechnet werden. Verlassen Sie die private Krankenversicherung, können Sie die Rücklagen oft für eine Krankenzusatzversicherung nutzen. Dieses Recht muss der Tarif allerdings in den Bedingungen einräumen.