Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?

Das optionale Anfrageverfahren (§ 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV)

Gesellschafter Geschäftsführer

Mit dem optionalen Statusfeststellungsverfahren soll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob für die zu prüfenden Personen Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht. Bei den Beteiligten handelt es sich meist um Auftraggeber und Freelancer. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, durchgeführt. Beteiligte, die eine Statusfeststellung beantragen können, sind die Vertragspartner (z. B. Auftragnehmer und Auftraggeber).

Auftraggeber und Auftragnehmer können das  Anfrageverfahren allein beantragen, auch wenn Sie eine unterschiedliche Auffassung haben, ob Versicherungspflicht vorliegt oder nicht. Nach Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens teilt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund allen Beteiligten mit einem rechtsbehelfsfähigen Bescheid das Ergebnis mit.

Entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund im Einzelfall auf selbstständige Tätigkeit, prüft der zuständige Rentenversicherungsträger, ob Rentenversicherungspflicht als Selbstständiger eintreten kann.

Das obligatorische Anfrageverfahren – § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV

Gesellschafter Geschäftsführer

Mit dem Statusfeststellungsverfahren soll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob für die zu prüfenden Personen Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht.

Der Satz 2 des o.g. Gesetztes beschreibt das Obligatorisches Anfrageverfahren für GmbH-Gesellschafter- Geschäftsführer bzw. für geschäftsführende Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt).

Arbeitgeber müssen der sog. Einzugsstelle verschiedene Personenkreise gesondert darstellen.

Nach § 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. d und e SGB IV müssen Arbeitgeber der Einzugsstelle bei der Anmeldung zusätzlich angeben, ob es sich bei der anzumeldenden Person um einen geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH handelt und mit dem „Statuszeichen“ 2 versehen. Nach Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens teilt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund allen Beteiligten mit einem rechtsbehelfsfähigen Bescheid das Ergebnis mit.