Was passiert mit bestehenden Vorerkrankungen beim Wechsel?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es einen Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, jeden Antragsteller unabhängig von dessen Gesundheitszustand oder anderen persönlichen Merkmalen aufzunehmen.
Rechtsgrundlage: Der Kontrahierungszwang ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Jede Krankenkasse muss nach § 175 SGB V Personen aufnehmen, die der Versicherungspflicht unterliegen oder sich freiwillig versichern möchten (sofern sie die Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung erfüllen).
Keine Risikoprüfung: Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung (PKV) spielt der Gesundheitszustand bei der Aufnahme in die GKV keine Rolle. Vorerkrankungen, Alter oder Beruf haben keinen Einfluss auf die Aufnahme oder die Höhe des Beitrags.