Wie errechnen sich Mindest- und Höchstbeitrag?
Für die Berechnung der Beiträge wird das monatliche Einkommen zugrunde gelegt.
Allerdings hat der Gesetzgeber dafür eine Mindestgrenze und eine Höchstgrenze festgelegt. Für die verschiedenen Personengruppen der freiwilligen Versicherung gibt es unterschiedliche Mindestgrenzen. Für Selbstständige liegt das Mindesteinkommen monatlich bei 1.061,67 Euro. Wer weniger verdient, zahlt dennoch Beiträge auf Basis der monatlichen Mindestgrenze.
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze liegt monatlich bei 4.687,50 Euro. Für freiwillig Versicherte, die ein monatliches Bruttoeinkommen erzielen, das darüber liegt, werden lediglich Beiträge für die Krankenversicherung bis zu diesem Betrag ermittelt. Einnahmen darüber hinaus sind nicht beitragspflichtig.