Scheinselbstständigkeit auf Baustellen: Wann Bauarbeiter als abhängig beschäftigt gelten

Worum geht es?

Das Landessozialgericht Hessen hat am 20. Februar 2025 (Az. L 8 BA 4/22) ein wegweisendes Urteil zur Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf dem Bau gefällt. Im Fokus: Bauarbeiter, die ohne schriftlichen Vertrag, auf Stundenlohnbasis und unter fremden Arbeitsbedingungen tätig sind.

Was bedeutet das konkret?

Im entschiedenen Fall waren mehrere Arbeiter auf Baustellen im Rhein-Main-Gebiet tätig – ohne schriftliche Verträge, mit stundenweiser Bezahlung. Die eingesetzten Werkzeuge und Materialien wurden von den jeweiligen Bauunternehmen gestellt. Obwohl die Firmen die Männer als selbstständige Werkunternehmer eingestuft hatten, kam das Gericht zu einem klaren Ergebnis: Es lag keine unternehmerische Tätigkeit vor, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Ausschlaggebend waren dabei vor allem:

  • Die fehlende unternehmerische Eigenständigkeit
  • Die Eingliederung in die betrieblichen Abläufe der Baustellen
  • Die Weisungsgebundenheit gegenüber den Bauleitern
  • Und: die geringen Sprachkenntnisse der Arbeiter, die eine selbstständige Auftragsabwicklung faktisch ausschlossen

Wichtig zu wissen:

Allein eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung, in der eine selbstständige Tätigkeit behauptet wird, reicht nicht aus. Entscheidend sind immer die tatsächlichen Umstände vor Ort. Wird jemand in den Betrieb eingegliedert, erhält Anweisungen und ist wirtschaftlich abhängig, liegt in der Regel ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor – auch wenn die Bezeichnung „Werkvertrag“ lautet.

Unser Praxistipp:

Gerade in der Baubranche ist das Risiko von Scheinselbstständigkeit hoch. Unternehmen sollten genau prüfen, ob eingesetzte Kräfte wirklich selbstständig tätig sind – oder ob Merkmale einer abhängigen Beschäftigung überwiegen. Eine Statusklärung über die Deutsche Rentenversicherung kann hier frühzeitig für Rechtssicherheit sorgen.

Unsicher, ob bei Ihnen echte Selbstständigkeit vorliegt?

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