Achtung, drohende Sozialversicherungspflicht für Nettolohnoptimierung (Lohnkostenmanagement)!

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2021 zur Beitragspflicht für Tankgutscheine und Entgelte für Werbeflächen auf den privat genutzten Autos begrenzt die Möglichkeiten der Unternehmen, mit Hilfe der sog. Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.

Das Merkmal der Zusätzlichkeit ist Gegenstand einer gemeinsamen Stellungnahme der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 11.12.2021.

Die Nettolohnkonzepte sind für den Beitragszeitraum ab 2022 (und steuerlich bereits ab 2020) einer besonders kritischen Prüfung und Begleitung zu unterziehen.

Es gibt keine Sonderrechtsprechung für Tankgutscheine und Werbeflächenentgelte. Auch Bestandsfälle, die u.U. schon seit Jahren durchgeführt werden, müssen einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Die Freigabe seitens des Steuerberaters ist mit Vorsicht zu genießen. Sie enthaftet von den gravierenden Folgen, insbesondere gem. § 266a StGB nur dann, wenn keine rein steuerliche Betrachtung, sondern auch eine sozialversicherungsrechtliche Begutachtung erfolgt ist.

Auch hier sollte unbedingt ein auf Sozialversicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt oder Gutachter kontaktiert werden.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung.