Bundestag weitet Anspruch auf Kinderkrankengeld aus

Der Bundestag ebnet den Weg um Eltern in der Corona-Zeit zu entlasten.

Am 14. Januar hat der Bundestag eine Verdopplung der Kinderkrankentage für gesetzlich Krankenversicherte beschlossen um Eltern in der Pandemie zu unterstützen. Neu ist nicht nur die Anzahl der Kinderkrankentage, sondern auch der Anspruch bei einem pandemiebedingten Ausfall von Schulen und Kitas oder auch nur bei eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten.

In einem Pressestatement erklärten Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Jens Spahn eine Verdopplung des Kinderkrankengelds von 10 auf 20 Tage pro Elternteil pro Kind (Bei Alleinerziehenden von 20 auf 40 Tage pro Kind).

Unter der Voraussetzung, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann und das betroffene Elternteil und das Kind gesetzlich krankenversichert sind soll die Gesetzesänderung nach der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag rückwirkend zum Jahresanfang in Kraft treten.

Sind Sie privatversichert und möchten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Ein Wechsel von PKV zu GKV kann viele Vorteile bringen. Lassen Sie Ihre Chancen auf einen Wechsel einfach durch unsere Experten prüfen.