Wie hoch sind die Beiträge für freiwillig Versicherte?
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt für Arbeitnehmer, die als freiwilliges Mitglied versichert sind, 14,6 Prozent. Sie haben einen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Gleiches gilt für hauptberuflich Selbstständige, die sich für einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit entschieden haben. Für alle freiwilligen Versicherten ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent. Zusätzlich zahlen alle freiwillig versicherten Mitglieder den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.