Glossar / Begriffserklärungen
Als freiwillig versicherter Arbeitnehmer müssen Sie nicht den vollen Beitragssatz selbst tragen. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich. Von 14,6 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte, also ...
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt bei Arbeitern, Angestellten und Auszubildenden die maximale Höhe des Arbeitsentgelts an, das zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird. Für den Anteil des ...
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ...
SGB bedeutet: Sozialgesetzbuch. In diesem sind zentrale Sozialleistungsgesetze zusammengefasst. Das SGB wird, wenn die Arbeiten am Gesamtwerk abgeschlossen sind, alle auf Dauer angelegten Sozialleistungsbereiche umfassen: ...
Die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ist eine Pflichtversicherung. In ihr werden Rentner und Rentenantragsteller versichert, die für eine bestimmte Dauer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren (sogenannte ...