Reform der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Die Pflegeversicherung wurde ab dem 1. Juli 2023 reformiert. Die Reform sieht folgende Änderungen vor:

  • Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung wird von 3,05 % auf 3,4 % angehoben.
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung werden verbessert. Dazu gehören unter anderem:
    • Eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 %
    • Eine Verlängerung der Kurzzeitpflege von 5 auf 8 Wochen
    • Eine Einführung eines neuen Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro pro Monat
    • Eine Verbesserung der Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Die Reform der Pflegeversicherung soll die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen verringern und die Qualität der Pflege verbessern.

Aufgrund der Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung müssen alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer Dokumente als Nachweis, (z.B. Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Vaterschaftsanerkennung, etc.) bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, sonst dürfen die Firmen nicht mehr abrechnen.