Statusfeststellungsverfahren – Rentenversicherung

Im Feld der Beschäftigungsverhältnisse existieren Konstellationen, bei denen nicht immer direkt ersichtlich ist, ob eine berufstätige Person selbständig oder abhängig beschäftigt ist. Dabei ist die Klärung dieser Frage entscheidend, da im Falle eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses die Sozialversicherungspflicht besteht.

In der Praxis besteht das Kernproblem häufig darin, dass die Beteiligten (sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber) nicht mit absoluter Gewissheit sagen können, welcher Status zutrifft. Als Folge wird gelegentlich spekuliert, was jedoch riskant ist. Denn sollte sich die Selbständigkeit letztlich als Scheinselbständigkeit entpuppen, wird es für beide Seiten teuer.

Erfreulicherweise muss niemand über den Status einer Selbständigkeit spekulieren. Per Statusfeststellungsverfahren lässt sich verbindlich ermitteln, wie das Beschäftigungsverhältnis zu bewerten ist. Solch eine Statusfeststellung wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund (den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung) durchgeführt.

Wer am Statusfeststellungsverfahren teilnehmen möchte, muss lediglich den entsprechenden Antrag ausfüllen und einreichen. Dies kann sowohl durch die berufstätige Person als auch den Auftraggeber geschehen.

Die große Stärke des Statusfeststellungsverfahren durch die Rentenversicherung ist deren Verlässlichkeit. Auf Basis klar definierter Regeln wird entschieden, ob eine abhängige Beschäftigung besteht oder nicht. Entsprechend ist es möglich, sich im Anschluss auf das mitgeteilte Ergebnis zu stützen.

Die Teilnahme am Verfahren erfolgt am besten direkt zu Beginn der Tätigkeit oder kurz davor. Eine rückwirkende Teilnahme ist ebenfalls möglich, wobei die Beteiligten im Falle einer Einstufung als abhängige Beschäftigung sich auf entsprechende Konsequenzen einstellen müssen.

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Scheinselbstständigkeit – Strafen und andere Folgen

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Besonders gefährdete Branchen sind unter Anderem:

  • Bus-/Chauffeurdienstleister, Spedition (Fahrer als Auftragnehmer)
  • Sprachschulen, Repetitoren, Akademien (Lehrer, Korrektoren usw.)
  • Gastronomie (Servicekräfte, Mietköche, Barista, Lieferfahrer)
  • Computerdienstleistungen (SAP, Internetseiten, Telefonanlagen)
  • Büro-/Schreibarbeiten
  • Unternehmensberatung (Interim-Management)
  • Baubetriebe (Subunternehmer)
  • Gesundheitssektor (Honorarärzte und Pflegekräfte, Physiotherapeuten)
  • Künstler
  • Architekturbüros, Ingenieurbüros (Auftragsvergabe, Planungsleistungen, Bauleitung)
  • Freiberufler (freie Mitarbeiter)
  • Sportstudios, Fitnesskurse, Personal Training (Trainer, Übungsleiter)
  • Werbe-, Event- und Promotionagenturen