
Thema: Scheinselbstständigkeit
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„Honorarärzte“ in Klinik sind sozialversicherungspflichtig

LSG Sachsen-Anhalt zur Befreiung der Versicherungspflicht

Nachforderung von über 50.000,00 EUR Sozialbeiträgen für freie Mitarbeiterin in der Büroorganisation

Beratungskosten für das Statusfeststellungsverfahren können von der Steuer abgesetzt werden.

Urteil Scheinselbstständigkeit - Pflegekraft als freier Mitarbeiter

Urteil Scheinselbstständigkeit - Honorararzt (freier Mitarbeiter)

Urteil zur Scheinselbstständigkeit - Bundestag musste 3,5 Millionen Euro nachzahlen
