Die allgemeine Problematik für Gesellschafter/Geschäftsführer einer UG oder GmbH
Die höchstrichterliche Rechtssprechung hat festgelegt, dass das Zahlen von Sozialversicherungsbeiträgen keinen Anspruch auf spätere Leistungen begründet. Das bedeutet, dass viele Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge entrichten, später jedoch keinen Anspruch auf Leistungen haben. Noch schwerwiegender ist die Problematik der Geschäftsführer, die sozialversicherungsfrei angemeldet wurden, bei einer Betriebsprüfung Sozialversicherungspflicht festgestellt wurde. Hier kommt es oft zu Nachzahlungen in 6-stelliger Höhe.
Die Gründe
Da sich die Rechtssprechung in den letzten Jahren rasant gewandelt hat, ist es sehr wichtig, vor der nächsten Betriebsprüfung die Verträge der betroffenen Geschäftsführer im Bereich der Sozialversicherung zu analysieren und auf Rechtssicherheit zu prüfen. Es kann zu hohen Nachforderungen kommen, sollte dies nicht erfolgen.
Nach aktueller Auffassung des Bundessozialgerichts unterliegen Stimmbindungsabreden, Prokura, Treuhandverträge, eingeschränkte Sperrminorität etc. einer sorgfältigen Prüfung.
Die erste Hürde ist eine rechtzeitige und verbindliche Feststellung des Sozialversicherungsstatus. Diese kann je nach Wunsch des Gesellschafters/Geschäftsführers zu einer Sozialversicherungspflicht- oder Freiheit führen.

Handeln Sie VOR einer Betriebsprüfung
Nach einer Betriebsprüfung ist es häufig zu spät. Unsere Experten können Sie vor hohen Nachzahlungen schützen oder Ihre Sozialversicherungsfreiheit absichern.
Unser Angebot an Sie
Wir prüfen gemeinsam mit unseren Partnern, den Rechtsanwälten und Gutachtern der jura ratio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin, den Status der/des Geschäftsführer/s. Sollte die Einstufung nicht korrekt sein oder möchten Sie eine Änderung des Status erreichen, unterbreiten wir Ihnen völlig unverbindlich ein Angebot. Gemeinsam werden wir einen bestandskräftigen Bescheid über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund erwirken.
Sollte die Betriebsprüfung bereits angekündigt sein, begleiten wir Sie und Ihren Steuerberater gemeinsam mit unserem Partnernetzwerk.
- Prüfung durch Rechtsanwälte und Gutachter
- kostenlose Ersteinschätzung, ob Handlungsbedarf besteht
- Unterstützung bei einer verbindlichen Statusfeststellung
- Sicherheit vor hohen Strafzahlungen
Die häufigsten Fragen zum Thema Statusfeststellungsverfahren für Gesellschafter/Geschäftsführer
Hier finden Sie die häufgsten Fragen und Antworten
Was sind Säumniszuschläge?
Gibt es eine Art Vertrauensschutz bei der Betriebsprüfung?
Was ist eine Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung?
Dürfen Steuerberater das Statusfeststellungsverfahren begleiten?
Was ist ein Statusfeststellungsverfahren?
Sie möchten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation? Wir analysieren, ob für Sie bzw. Ihr Unternehmen Handlungsbedarf besteht. Füllen Sie das Formular im oberen Teil der Seite aus oder schreiben Sie uns eine unverbindliche Mail an status@clearing-solutions.com.
Mehrfach ausgezeichnete Expertise
Unsere Kunden haben uns für unsere Dienstleitungen mehrfach bei Proven Expert und dem deutschen Institut für Qualitätsstandarts- und prüfung ausgezeichnet.